LIFT-Programm

LIFT-Programm

Das LIFT-Programm möchte Jugendliche ab dem 7. Schuljahr mit erschwerter Ausgangslage (ungenügende Schulleistungen, Motivationsprobleme, ungenügende Unterstützung aus dem Umfeld) besser auf den Berufseinstieg vorbereiten.

Umsetzung Jugendliche sind von der 7. bis 9. Klasse wöchentlich 2 – 4 Stunden in einem Gewerbebetrieb der Region tätig. Dies nennen wir Wochenarbeitsplatz (WAP). Ziele dabei sind: Leichte Arbeiten, erstes Kennenlernen der Arbeitswelt, Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wochenarbeitsplatz

Was ist ein Wochenarbeitsplatz (WAP)?
LIFT-Jugendliche im 7. bis 9. Schuljahr verrichten in der unterrichtsfreien Zeit in einem Betrieb im Einzugsgebiet der Schule während 2 – 4 Stunden pro Woche einfache Arbeiten. Sie arbeiten regelmässig und mindesten 3 Monate im gleichen Betrieb und werden durch LIFT-Mitarbeitende der Sekundarschule Amriswil begleitet. Für ihre Tätigkeit erhalten sie ein Entgelt von Fr. 5.- bis 8.- pro Stunde.

Welche Verpflichtungen kommen auf einen WAP-Betrieb zu?
Zwischen dem WAP und der Sekundarschule Amriswil wird eine Zusammenarbeits-Vereinbarung abgeschlossen, die eine mindestens 3-monatige Tätigkeit einer Schülerin/eines Schülers im Betrieb vorsieht. Diese Vereinbarung läuft um jeweils 3 Monate weiter, kann vom WAP-Betrieb aber jederzeit aufgelöst werden. Der WAP-Betrieb stellt sicher, dass die LIFT-Jugendlichen durch eine vom Betrieb definierte Person an den Einsatztagen betreut ist.

Welches sind die Leistungen eines LIFT-Jugendlichen?
Die LIFT-Jugendlichen nehmen zwar freiwillig am Projekt teil, haben diese längerfristige Teilnahme aber zusammen mit ihren Eltern und der Schule schriftlich festgehalten und sich dabei verpflichtet, die Arbeitseinsätze zuverlässig zu leisten. Die WAP-Tätigkeit findet in der schulfreien Zeit statt. Zusätzlich dazu besuchen die Jugendlichen einen begleitenden und unterstützenden LIFT-Modulkurs an der Sekundarschule Amriswil.

Was bringt es einem Betrieb einen WAP anzubieten?
Den vorbereiteten Jugendlichen können einfache repetitive Tätigkeiten übergeben werden. LIFT-Jugendliche arbeiten also produktiv und können dadurch entlastend wirken. Ein WAP ist deshalb nicht mit einer Schnupperlehre gleichzusetzen. Der Betrieb wird für sein Engagement als LIFT-Betrieb ausgewiesen und von der Sekundarschule Amriswil in angemessener Form (Homepage usw.) erwähnt.

Welche Arbeiten können an einem WAP verrichtet werden?
Grundsätzlich sind dies einfache, praktische und leichte sich wiederholende Arbeiten wie z.B. einräumen, ordnen, auspacken, aufräumen, archivieren, reinigen usw. Die Tätigkeiten müssen nicht im Zusammenhang mit einer zukünftigen Berufsausbildung stehen. Mit der Zeit können den Jugendlichen auch anspruchsvollere Arbeiten zugeteilt werden, diese müssen aber dem Jugendarbeitsschutz entsprechen.

Warum erhalten die LIFT-Jugendlichen einen Lohn?
Die Arbeitsbedingungen entsprechen der reellen Arbeitsmarktsituation und zuverlässige produktive Arbeitsleistung soll deshalb dem Alter gemäss entschädigt werden (Fr. 5.-- bis Fr. 8.--/Std.). Der bewusst tief gehaltene „Lohn" verhindert, dass die Taschengeldaufbesserung zu einem Hauptmotiv wird. Es hat sich aber gezeigt, dass auch ein kleiner Lohn motivationssteigernd und willkommen ist. Die Möglichkeit, bei guten Leistungen mehr Lohn zu erhalten, ist zudem eine weitere wichtige Erfahrung im Hinblick auf die Arbeitswelt.

Wie werden die Jugendlichen einem WAP zugeteilt?
Bevor ein Einsatz an einem WAP erfolgt, werden alle LIFT-Jugendlichen im Modulkurs in der Sekundarschule Amriswil darauf eingehend vorbereitet. Teil dieser Vorbereitung ist auch die Zuteilung der WAP. Die Verantwortung liegt bei der Modulkursleitung der Sekundarschule. Sie entscheidet auch im Verlaufe des LIFT-Projekts über Umteilungen, sofern diese sinnvoll oder erwünscht sind.

Wie werden die Einsatzzeiten an einem WAP festgelegt?
Die Einsatztage und -zeiten werden im Voraus zwischen dem zugeteilten Jugendlichen und dem WAP-Betrieb abgemacht. Diese entsprechen den Bedürfnissen und Möglichkeiten beider Partner. Die Einsätze sind in der schulfreien Zeit, häufig an freien Mittwochnachmittagen oder an Samstagen.

Was geschieht, wenn es Schwierigkeiten am WAP geben sollte?
Die Sekundarschule Amriswil hat eine Kontaktperson für den WAP-Betrieb bestimmt und kann sofort informiert werden. Nach der Abklärung erhält der Betrieb raschmöglichst eine Rückmeldung und eine Mitteilung über getroffene Massnahmen.

Was ist mit den Versicherungen und den rechtlichen Bestimmungen?
Gemäss dem Jugendarbeitsschutz-Gesetz können bereits Jugendliche im Rahmen der Berufsvorbereitung im Umfang der WAP-Einsatzdauer leichte praktische Tätigkeiten ausüben. Im Falle eines Betriebshaftpflichtschadens oder Betriebsunfalles kommen die jeweiligen Versicherungen der Eltern zum Zug. Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat die Sekundarschule Amriswil eine Versicherung dafür abgeschlossen.

 

Juliane Baghdady

Lehrperson
Sekundarschule Grenzstrasse

juliane.baghdady@schuleamriswil.ch
Telefon 071 411 20 70

Cristian Jäger

Schulleitung
Sekundarschule Grenzstrasse

cristian.jaeger@schuleamriswil.ch
Telefon 071 411 20 92