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28.12.2020

Neue Verkehrsregeln bringen mehr Sicherheit und Komfort für das Velo

Der hat Bundesrat mit neuen Verkehrsregeln weitere Schritte zur Förderung des Velos und der Sicherheit getan. Von besonderer Bedeutung sind das Rechtsabbiegen bei Rot und das Befahren von Trottoirs durch Kinder bis 12 Jahre.


Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahre Fusswege und Trottoirs fahrend benutzen, wenn keine angemessene Veloinfrastruktur (Radweg oder Radstreifen) vorhanden ist. Dies soll zu mehr Sicherheit von Kindern auf dem Velo beitragen. Das Recht gilt auch nur dort, wo Veloinfrastrukturen fehlen.

Mit diesem neuen Recht werden Wege, die Kinder bisher nicht mit dem Velo zurücklegen konnten, durchgehend fahrbar. Gleichzeitig sind aber die Gemeinden und Kantone in der Pflicht, die Strassen so zu gestalten, dass auch Kinder mit dem Velo darauf fahren können. 

> Hier geht es zum Erklärungsvideo des Bundes.

Mit dem neuen Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» wird eine alte Forderung von Pro Velo erfüllt. Hängt die Tafel bei einem Rotlicht, so erhält dieses für rechtsabbiegende Velos die Bedeutung von "Kein Vortritt". Für Aebischer bringt das neue Signal zwei grosse Vorteile: "Erstens wird damit die Gefahr, von einem rechtsabbiegenden Fahrzeug eingeklemmt zu werden, kleiner. Zweitens wird das Velofahren damit flüssiger und auch attraktiver." 

Künftig wird es auch erlaubt sein, auf Veloachsen in Tempo 30-Zonen den Rechtsvortritt auf zuführenden Strassen aufzuheben. Für Velofahrende wird die "Velostrasse" einzig aufgrund von Piktogrammen erkennbar sein. Dieses Regime wurde in verschiedenen Städten getestet und hat sich bewährt. Weitere kleine Verbesserungen, die es den Behörden erleichtern, velofreundlich zu signalisieren und markieren, ergeben sich nun bei Haltelinien und bei Baustellen. Zudem dürfen die Velopiktogramme häufiger eingesetzt werden.